Diversa - Handwerk / Zunft
Lehr-Kontrakt eines Töpferlehrlings vom 30. September 1890
Maße: 42 x 33,5 cm (aufgefaltet)
Interessant ist, dass die Lehre am 1. April 1890 begann, der Vertrag aber auf den 30. September 1890 datiert ist. Vermutlich gab es eine Probezeit von sechs Monaten.
Der Lehrling Heinrich Albert Schneidereit wurde am
6. Dezember 1875 zu Skungirren Kreis Insterburg geboren (heute Penki bei Kaliningrad).
Religionszugehörigkeit: evangelisch
§ 1. Der ausbildende Töpfermeister hieß Alb Paul und war
in der Friedrichstr. 177 in Berlin gemeldet.
§ 2. Die Lehrzeit begann am 1. April 1890 und endete am
letzten April 1894 - also 4 Jahre Lehrzeit.
§ 4. Die Mutter des Lehrlings sorgte für dessen
Beköstigung, Kleidung und Schlafstelle.
§ 5. Die Reinigung der Wäsche erfolgte durch die Mutter.
§ 6. Regelung des Kostgeldes pro Lehrjahr.
(Lehrgeld - zahlt der Meister dem Lehrling)
§ 9. Lesenswert, das Recht zur körperlichen Züchtigung!
§ 10. Bei Krankheit des Lehrlings kommt für Verpflegung
und Heilung die Krankenkasse auf.
Nachträgliche Bestimmungen:
Sollte jedoch in Winter Monaten bei Kälte oder Mangel an Beschäftigung, bei den Lehrmeister, eine Arbeitslosigkeit eintreten wo nicht gearbeitet werden kann, so muß der Lehrling diese Zeit feiern und erhält kein Kostgeld dafür, bis die Zeit wo wieder gearbeitet werden kann. Außerdem werden dem Lehrling beim Beginn des dritten Lehrjahres von jeder Woche eine Mark einbehalten, was er bei Beendigung der Lehrzeit, worüber Buch geführt wird, zusammen erhält, wofür sich selbiger, oder dessen Mutter einen neuen Gesellen Anzug anschaffen kann, sollte aber der Lehrling im dritten oder vierten Jahre den Lehrherren verlassen, ohne Veranlassung desselben, so hat der Lehrling keinen Anspruch auf das eingezahlte Geld und geht dessen verlustig.
Heinrich Albert Schneidereit ist ein uneheliches Kind oder aber sein Vater ist bereits verstorben, denn als Vertragspartner tritt die Mutter Henriette Schneidereit auf.
Unterschrieben ist der Vertrag von ihr und vermutlich einem Vormund, Eduard Schneidereit.
ein Geschenk von Joachim Riebel / Leipzig
Mitgliedsbuch eines Ofensetzers aus dem Jahre 1900 für die
Zentral - Kranken - und Sterbekasse der Töpfer
Wanderbuch eines Fleischergesellen aus Frankenberg / Sachsen
für die Jahre 1860 - 1862 (Fragment)
Der Fleischergeselle Eduard Robert Frotzscher wurde am 27. August 1842 in Frankenberg geboren.
Er wurde nach 3 Jahren Lehrzeit am 17. Mai 1860 zum Gesellen gesprochen und begab sich auf die Wanderschaft / Walz.
Ein beeindruckendes Zeitdokument mit zahlreichen Arbeitsaufenthalten, erkennbar ist folgende Tour:
Chemnitz - Oederan - Dresden - Königsbrück - Hoyerswerda - Cottbus - Marburg - Salzwedel - Magdeburg - Dessau - Leipzig - Zeitz - Wurzen - Oschatz - Meissen - Dresden - Schandau - Oberhennersdorf - Zittau - Görlitz - Breslau - Augsburg - Ansbach - Nürnberg - Erlangen - Zwickau - Gera - Weimar - Gotha - Leipzig - Borna - Altenburg - Leipzig - Naumburg - Eisenberg
sowie weitere zahlreiche aber undeutliche Eintragungen
Gesindebuch aus dem Kohrener Land für die Jahre 1898 -
1906
Gesindeordnungen bestimmten im 19. Jahrhundert in den meisten deutschen Städten und Ländern, dass Gesindeleute ein sogenanntes "Gesindezeugnis-Buch" (Dienstbuch) führen mussten, welches bei der örtlichen Polizei hinterlegt war.
Das vorliegende recht gut erhaltene Exemplar ist das Gesindebuch von Friedrich Ernst Kurth, der am
8. Mai 1884 in Pflug bei Kohren geboren wurde. Das Buch wurde am 8. April 1898 ausgestellt und beinhaltet alle Dienstverhältnisse vom 10. April 1898 bis zum 10. August 1906. Wie damals üblich begann also im Alter von 14 Jahren die körperlich schwere Arbeit auf den Bauernhöfen im Kohrener Land. Sehr interessant sind die auf den ersten Seiten aufgeführten Rechte und Pflichten aus der
"Revidierten Gesindeordnung für das Königreich Sachsen vom 2. Mai 1892".
Lehr-Brief / Gesellenbrief
30 cm x 40 cm
ausgestellt am 17. April 1900 von der
Töpfer-Innung in Cöthen / Anhalt
erworben bei einer Internetauktion
interessant ist die Dauer der Lehrzeit -
4 Jahre vom 8. April 1896 bis zum 8. April 1900
Prüfungszeugnis / Lehrbrief
kartonierte Klappkarte 22 cm x 16 cm
ausgestellt am 14. April 1906 von der
Innung der Töpfer in Lübeck
erworben bei einer Internetauktion
auch hier 4 Jahre Lehrzeit
Schulordnung der Fachschule der Berliner Töpfer-Innung
1919
10,5 x 16,5 cm, guter altersentsprechender Zustand, erworben bei einer Internetauktion
Dieses Nachweisbuch gehörte Franz Kunze, geboren am 11. September 1904, mit Eintragungen aus dem Jahre 1919.
Interessant und in der heutigen Zeit wieder aktuell:
§ 3 Abs. 4: "während des Unterrichts und in den Erholungspauesen, sowie auf dem Wege von und nach der Schule haben sie (die Schüler) sich jeden Unfugs und Lärmens zu enthalten, das Rauchen innerhalb des Schulgrundstücks ist verboten;"
§ 3 Abs. 6: "dem Leiter, dem Kuratorium und den Lehrern müssen sie (die Schüler) stets mit der nötigen Achtung und Ehrerbietung entgegenkommen und ihnen Gehorsam leisten."
Das ehrbare Töpferhandwerk zu Eisenach
Ein Beitrag zur Geschichte des Zunftwesens
von Heinrich Habbicht
XI. Heft aus "Beiträge zur Geschichte Eisenachs"
Hofbuchdruckerei Eisenach 1902
Broschüre
64 Seiten
(eine sehr interessante Abhandlung zum Thema)
Waldenburg - Festumzug
"Festwagen der Töpferinnung"
Ansichtskarte (Echt Foto) ohne Jahresangabe
Stempel des Fotografen Karl Rösel Glauchau
ein Geschenk von Jens Struck / Grünhainichen